It’s the law
Bürgerverachtung durch eine untätige und wohl auch unfähige Verwaltung und eine ignorante, überhebliche Justiz
It’s the law
Bürgerverachtung durch eine untätige und wohl auch unfähige Verwaltung
und eine ignorante, überhebliche Justiz.
An diesem lächerlichen Beispiel zeigt die öffentliche Verwaltung, was sie von ihren Bürgern, denen sie dienen soll, hält:
NICHTS.
Angesichts des verheerenden Benehmens unserer Polit-Clowns ist das aber auch kein Wunder, daß sich die Verwaltung des Landes ebenso schäbig benimmt. Oder war es umgekehrt??
Mein kleines Beispiel:
1997:
Wir kaufen ein Haus aus einer Zwangsversteigerung. Lastenfrei!!
Ende des Jahres 1997 erteilt uns auch die Baubehörde die Benutzungsbewilligung.
2018
kündigt die Gemeinde an, daß die Wohnflächen sämtlicher Wohnobjekte zwecks Überprüfung der Gesamtflächen neu vermessen werden. Die Gemeinde will wohl wissen, ob jemand nicht ganz legal Zubauten getätigt hat und damit zuwenig Kanalbenutzungsgebühr bezahlt hat. Die Kassen sind überall leer, wo Amateure sich als Manager wähnen (wie in der Politik).
Wir freuen uns, bei uns wurden 10 m2 weniger ermittelt. Gewerbliche Nutzung.
2019:
Am 28.9.2019 erhalten wir einen Bescheid der Gemeinde 7441 Pilgersdorf (Bürgermeister Ewald Bürger / ÖVP) mit einer Forderung in der Höhe von 735,86 Euro mit der Begründung:
Anschlußbeitrag für einen Kanalanschluß.
Es liegt nun, nach 25 Jahren der Endbetrag des Kanalprojektes vor. Es ist ein wenig teurer geworden, als geplant. Man müsse zu dem vom Vorbesitzer bereits im Jahre 1994 bezahlten Betrag ein wenig nachzahlen.
25 Jahre nach Bezahlung der Kanalanschlußgebühr wird das Projekt von den Experten der Baubehörde 1.Instanz (der Herr Bürgermeister Bürger) abgerechnet.
Da wir das Haus lastenfrei erworben haben, juckt uns das erstmal nicht. Wir haben auch nie eine Abrechnung des ursprünglichen Kanalanschlusses gesehen. Man kauft ein Haus, was kümmern einem die alten Geschichten!!
Man liefert uns aber prompt diese Abrechnung unseres Vorbesitzers ab und wir werden auch darauf aufmerksam gemacht, daß hier steht: vorläufige Kanalanschlußgebühr.
Wir gehen vom Amtsmißbrauch und/oder Verjährung aus und beeinspruchen bei der Baubehörde 1. Instanz, dem Herrn Bürgermeister Ewald Bürger.
2020
Und nun kommen die Höchstleistungen unserer Verwaltung und Justiz:
Eine Anfrage bei der Landesregierung des Burgenlands, ob denn das überhaupt sein kann, wird von einer jungen Juristin als zweifelhaft abgetan.
Die junge Juristin ist für weitere Unterstützung nicht zu sprechen, da sie versetzt worden ist.
Wir befragen auch den Präsidenten des Landesverwaltungsgerichtes, Mag. Grauszer, was er davon hält. Er drückt sich als Jurist vorsichtig aus, meint aber auch, daß das Gesetz wohl Unsinn sei, zumal die 2. Instanz der Baubehörde der Gemeinderat ist, der üblicherweise vom Bürgermeister BEHERRSCHT wird.
Wir beeinspruchen also auch bei der Baubehörde 2. Instanz, dem Gemeinderat. Eine Lachnummer.
Landesverwaltungsgericht Eisenstadt
Der Einspruch landet beim Landesverwaltungsgericht, weil wir nach wie vor glauben, daß es rechtlich gar nicht möglich sein kann, nach 25 Jahren ein Projekt abzurechnen. Da muß es irgendeine Amtsverjährung geben.
Wir erhalten eine 18 seitige Abhandlung einer Frau Dr. Handl-Thaller, die die Rechtsgültigkeit des Kanalabgabengesetzes KAbG LGBL Nr. 41. /1984 darlegt und unsere Berufung als ABGEWIESEN erklärt.
Ich versuche mit dem Präsidenten den Sachverhalt nochmals persönlich zu klären. Leider nein, Mag. Grauszer, der mir gute Hoffnung gemacht hat, ist in den wohlverdienten Ruhestand getreten.
Staatsanwaltschaft Eisenstadt
Gleichzeitig bringen wir eine Sachverhaltsdarstellung wegen Amtsmissbrauchs gegen den Bürgermeister bei der Staatsanwaltschaft Eisenstadt ein.
Eine unfehlbare Staatsanwältin, Frau Mag. Patricia Lendzian, verständigt uns über das „Absehen von einer Einleitung eines Ermittlungsverfahrens“, weil kein Anfangsverdacht vorliegt.
Bezirkshauptmann Oberpullendorf
ich ersuche den immer sehr netten und kompetenten Bezirkshauptmann Trummer, ob man dem Bürgermeister, wenn schon nicht von Rechts wegen, so vom Amtsstil her, eine Verwarnung zukommen lassen könnte. Leider sagt der, daß, wenn alle sich einig sind, auch eine Aufsichtsbeschwerde wenig Sinn ergibt.
2021
Nicht daß für die Staatsanwaltschaft kein ausreichender Verdacht vorläge,
NEIN: ES LIEGT KEIN VERDACHT VOR!! Frau Lendzian, die Unfehlbare!
Für mich liegt aber einer vor.
Einer Beantwortung um Korrektur der falschen Wortwahl wurde auch nach mehrfacher Aufforderung an die
Oberstaatsanwaltschaft Wien
Dr.Michael Klackl, nicht nachgekommen. Die Aussage der Frau Lendzian sei sachgerecht!
Das kann sich nur um eine Verwechslung handeln. Für mich ist die Aussage jedenfalls JÄMMERLICH.
Volksanwaltschaft
Der Volksanwalt kann nur die Nichtbefolgung von Gesetzen und Verordnungen bemängeln und darauf hinweisen. Da sowohl das Landesgesetz so in Ordnung zu sein scheint, ist da nichts zu machen. Der Bürgermeister darf mir die offenen Rechnungen VERHEIMLICHEN. Auch arglistig. Aber das ist nur eine Vermutung. Dr. Mauerer von der Volksanwaltschaft hat aber vermerkt, daß es wohl gut gewesen wäre, im ursprünglichen Kaufvertrag nicht nur grundbücherlich lastenfrei sein zu wollen, sondern auch außerbücherlich.
Und jetzt kommts!!!
Raiffeisenbank Amstetten
Mein Objekt war laut Kaufvertrag nicht nur bücherlich, sondern auch außerbücherlich lastenfrei. Forsti, mein Anwalt damals, hat seine Sache gut gemacht!!
Der Verkäufer, die Raika Amstetten, hat nun den Streitwert für eine gerichtliche Abwicklung für zu gering gehalten und hat sich mit mir auf eine Entschädigung der mir entstandenen (aus meiner Sicht immer noch betrügerisch eingeforderten Nachverrechnung) geeinigt.
So einfach – aus finanzieller Sicht.
Aus der Sicht des Rechtsverständnisses her, ist die Sache natürlich NICHT beendet.
Die Raiffeisen Immobilien GmbH verkauft ja solche Objekte mit meterlangen Lastenblättern nicht zum ersten Mal. Es gibt oder gab GANZ SICHER eine Checkliste, in der der damalige Bürgermeister oder Amtsmann die Lastenfreiheit gegenüber der Gemeinde bestätigt hat. Es lohnt aber den Aufwand nicht, die alten Verkaufsunterlagen und Checklisten auszugraben.
Dann könnte man aber dem Bürgermeister endlich nachweisen, daß er in arglistiger und betrügerischer Absicht diese Nachforderung getätigt hat.
Es gilt die Unfähigkeitvermutung.
Gesetze sollten ja nach Meinung einiger Juristen für den Normunterworfenen verständlich sein.
Ein Projekt nach 25 Jahren abzurechnen und dies durch Landesgesetz zu schützen ist aber eher JÄMMERLICH denn verständlich.
Die hochlöbliche Staatsanwaltschaft versucht sich in Beamten-Mikado (wer sich zuerst bewegt, hat verloren) und schmeißt das Geld (das sie nicht selbst erwirtschaften muß) mit beiden Händen zum Fenster raus. 20 Jahre Projekterfahrung in der Erstellung von Rechnungen AN die Staatsanwaltschaften können diese Aussage beweisen (nur falls jemand von den Juristen auf die Idee kommt, mir was anhängen zu wollen).
Es ist nicht ihre Kohle!!! Sie sind nicht Verantwortlich im Sinne von Widergutmachung bei Fehlern.
Es ist eh alles WURSCHT.
Zusammenfassung:
Bürgermeister, Gemeinderat: Baubehörde 1. + 2. Instanz
Der Bürgermeister sollte die Kunden (Bürger) über anstehende Belastungen informieren, nicht nur über den nächsten Sautanz.
Die Gemeinde MUSS die Bewohner über etwaige offene Posten, Außenstände informieren.
Bei Kauf MUSS der neue Eigentümer über etwaige Außenstände informiert werden.
Das Land
Die Landesverwaltung des Burgenlandes hat hier eine Aufsichtspflicht gegenüber der Gemeinde zu erfüllen und nicht in die gleiche Kerbe zu schlagen. Hr. Ozelsberger (für Gemeinden zuständig) sagt: man ist froh, wenn das Projekt endlich abgerechnet wird.
Landesverwaltungsgericht:
Anstatt meterlange Erklärversuche abzugeben, sollte zumindest parallel dazu der Landtag über etwaige UNSINNIGKEITEN von Gesetzen informiert werden.
Die Staatsanwaltschaft
Bei offensichtlichen Miß-Interpretationen sollte die Staatsanwaltschaft Informationen weiterleiten, die zur Behebung des Problems führen.
Die Unfehlbarkeit diverser arroganter Staatsanwälte sollte als unzulässiges Mittel behandelt werden.
Nicht zuständig sein zu müssen, ist nicht die Lösung
It’s the Law
ist lediglich ein vertrottelter Spruch aus den USA, um eben nicht zuständig zu sein und vor allem:
um das eigene Gehirn nicht einschalten zu müssen!! Sehr praktisch in der öffentlichen Verwaltung!!